SV BÜRO HEMBERGERFreier und unabhängiger Sachverständiger für das Kfz-Wesen · Kfz-Technikermeister

Prüfstellen, §57a & Typisierung

Bei Fahrzeugänderungen ist entscheidend, ob Verkehrs- und Betriebssicherheit, Umweltverträglichkeit oder wesentliche technische Merkmale betroffen sind.

Fahrzeugänderungen

Beispiele sind Leistungsänderungen, Tieferlegung, bestimmte Rad-/Reifenkombinationen, Lenkradänderungen oder Karosserieanbauteile. Ob eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich ist, muss für die konkrete Änderung geprüft werden.

Offizielle Information

Landesprüfstelle

Zuständig ist grundsätzlich die technische Prüfstelle des jeweiligen Bundeslandes. Vorführung und erforderliche Unterlagen hängen vom konkreten Verfahren ab.

Landesprüfstellen

§57a – Pickerl

Die wiederkehrende Begutachtung beurteilt insbesondere Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.

§57a KFG

Rechtsstand und Behördenanforderungen können sich ändern. Vor einem Umbau sollte die konkrete Genehmigungsfähigkeit mit der zuständigen Prüfstelle geklärt werden.