Bei Fahrzeugänderungen ist entscheidend, ob Verkehrs- und Betriebssicherheit, Umweltverträglichkeit oder wesentliche technische Merkmale betroffen sind.
Beispiele sind Leistungsänderungen, Tieferlegung, bestimmte Rad-/Reifenkombinationen, Lenkradänderungen oder Karosserieanbauteile. Ob eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich ist, muss für die konkrete Änderung geprüft werden.
Offizielle InformationZuständig ist grundsätzlich die technische Prüfstelle des jeweiligen Bundeslandes. Vorführung und erforderliche Unterlagen hängen vom konkreten Verfahren ab.
LandesprüfstellenDie wiederkehrende Begutachtung beurteilt insbesondere Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.
§57a KFGRechtsstand und Behördenanforderungen können sich ändern. Vor einem Umbau sollte die konkrete Genehmigungsfähigkeit mit der zuständigen Prüfstelle geklärt werden.